Zum Inhalt
Fotora

Praktikumsvereinbarung

Stand: 10. Oktober 2026

Vorlage zur freien Nutzung auf Fotora. Keine Rechtsberatung. Bitte an eure Situation anpassen und bei Bedarf von Fachpersonen prüfen lassen. Die Vereinbarung ersetzt keinen Arbeitsvertrag und begründet kein Anstellungsverhältnis, soweit ihr das nicht ausdrücklich anders wollt.

Praktikumsvereinbarung (Mitgehen ohne Honorar)

zwischen Name / Studio: ________________________________ Adresse: ____________________________________ E-Mail / Telefon: _____________________________ (nachfolgend «Anbietende Person») und Name: ________________________________________ Adresse: ____________________________________ E-Mail / Telefon: _____________________________ (nachfolgend «Praktikant/in») Ort, Datum: __________________________________

1. Zweck

Die Anbietende Person ermöglicht der Praktikantin / dem Praktikanten, bei fotografischen Einsätzen mitzugehen und praxisnah zu lernen (Beobachten, Assistieren nach Anweisung, keine eigenständige Auftragsverantwortung ohne ausdrückliche Freigabe).

Die Vermittlung kann über die Plattform Fotora (fotora.ch) erfolgen. Vertragspartner dieses Dokuments sind ausschliesslich die beiden unterzeichnenden Personen — nicht Fotora.

2. Dauer und Einsätze

Beginn: ______________ Ende (oder «offen»): ______________

Geplante Einsätze / Orte (oder «nach Absprache»): _______________________________________________

Einzelne Termine werden schriftlich oder über Fotora bestätigt. Die Praktikantin / der Praktikant erscheint pünktlich und vorbereitet; Absagen erfolgen so früh wie möglich.

3. Kein Honorar

Das Mitgehen erfolgt ohne Honorar und ohne Anspruch auf Lohn, Spesen oder Auslagenersatz, soweit unten nichts anderes vereinbart ist.

Allfällige Spesen (z. B. Reise): _______________________________________________

4. Versicherungen und Verantwortung

Die Praktikantin / der Praktikant stellt sicher, dass eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung besteht. Die Anbietende Person klärt bei Bedarf die Deckung der eigenen Betriebshaftpflicht für Begleitpersonen.

Beide Seiten verhalten sich sorgfältig am Einsatzort. Für Geräte der Anbietenden Person gilt: Nutzung nur nach Freigabe; Schäden nach Verschulden der Praktikantin / des Praktikanten können in Rechnung gestellt werden.

5. Bildrechte und Geheimhaltung

Alle während des Einsatzes entstandenen Aufnahmen und Kundendaten gehören der Anbietenden Person bzw. deren Auftraggeber. Die Praktikantin / der Praktikant darf Bilder und Kundendaten nicht ohne schriftliche Freigabe veröffentlichen oder weitergeben.

Internes Wissen, Preise und Kundendaten bleiben vertraulich, auch nach Ende dieser Vereinbarung.

6. Beendigung

Beide Seiten können die Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung beenden. Laufende Einsätze werden fair und möglichst früh abgesprochen.

7. Schluss

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand: ________________________________ (z. B. Sitz der Anbietenden Person).

Kontakt Plattform (nur Information): rupert@derhirte.com · fotora.ch

Unterschrift Anbietende Person: ____________________ Datum: __________ Unterschrift Praktikant/in: ____________________ Datum: __________